Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nora Leonard Branddesign · Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nora Leonard, tätig im Bereich Brand Design und Grafikdesign, und ihren Auftraggeber:innen über die Erbringung kreativer Designleistungen.

Die Leistungen richten sich sowohl an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB als auch an Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB.

Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Projektvertrag.

2. Vertragsschluss

Die Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen Kennenlernen, in dem Anforderungen, Ziele und Rahmenbedingungen des Projekts besprochen werden.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot oder einen Projektvertrag annimmt und die vereinbarten Bedingungen bestätigt.

Die Auftragnehmerin beginnt mit der Umsetzung erst nach:

3. Leistungen und Projektablauf

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Projektvertrag.

Brand-Design-Projekte können mehrere aufeinander aufbauende Phasen umfassen:

Phase 1 – Kennenlernen & DiagnoseAnalyse der Ausgangssituation, Ziele und Anforderungen der Marke.
Phase 2 – Richtung & KonzeptEntwicklung strategischer und visueller Grundlagen entsprechend des vereinbarten Leistungsumfangs.
Phase 3 – Gestaltung & AnwendungUmsetzung der abgestimmten Richtung in konkrete Gestaltungselemente und Anwendungen.
Phase 4 – ÜbergabeÜbergabe der vereinbarten finalen Dateien und Unterlagen nach Abschluss des Projekts und vollständiger Zahlung.

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Auftrags.

4. Feedback, Änderungen und Freigaben

Der Umfang der enthaltenen Feedback- und Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Feedback erfolgt innerhalb der vereinbarten Projektphasen möglichst gebündelt und nachvollziehbar.

Zusätzliche Änderungswünsche oder Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs können nach vorheriger Abstimmung nach Aufwand berechnet werden.

Mit der Freigabe von Zwischenergebnissen bestätigt der Auftraggeber, dass diese als Grundlage für die weitere Projektarbeit verwendet werden können.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Inhalte und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

Verzögerungen durch fehlende oder verspätete Mitwirkung können den Projektzeitraum entsprechend verlängern.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder Projektvertrag.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung in zwei Raten:

Bei umfangreicheren Projekten kann eine abweichende Zahlungsstruktur individuell vereinbart werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, die weitere Bearbeitung des Projekts bis zum Zahlungseingang auszusetzen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von der Auftragnehmerin erstellten Designs, Konzepte und Gestaltungselemente unterliegen dem Urheberrecht.

Das Urheberrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin.

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen.

Die Nutzungsrechte beziehen sich ausschließlich auf die vereinbarten finalen Ergebnisse.

Nicht automatisch Bestandteil der Übergabe sind:

Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse vor vollständiger Zahlung ist nicht gestattet.

Eine Bearbeitung oder Weiterentwicklung durch Dritte ist nur zulässig, soweit dies vom vereinbarten Nutzungsumfang umfasst ist.

8. Referenznutzung

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, abgeschlossene Projekte zu Referenzzwecken auf ihrer Website, in ihrem Portfolio und in sozialen Medien zu zeigen.

Dies gilt nicht, wenn berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen, insbesondere bei nicht veröffentlichten Marken oder vertraulichen Projekten.

Abweichende Vereinbarungen können individuell getroffen werden.

9. Projektpause und Beendigung

Bei einer längeren Unterbrechung des Projekts durch den Auftraggeber kann zusätzlicher Aufwand durch Wiedereinarbeitung oder Neuplanung entstehen.

Bei vorzeitiger Beendigung des Projekts werden bereits erbrachte Leistungen entsprechend dem Projektfortschritt bzw. vereinbarten Aufwand abgerechnet.

Nicht vollständig bezahlte Arbeitsergebnisse dürfen nicht genutzt werden.

Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.

10. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Es wird keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Umsätze, Reichweiten oder Erfolge übernommen, die durch die Nutzung der entwickelten Gestaltung entstehen.

Der Auftraggeber ist für die rechtliche Prüfung eigener Inhalte sowie für die Prüfung möglicher Markenrechtsverletzungen verantwortlich.

Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs entstehen.

11. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

12. Verbraucher:innen und Widerrufsrecht

Verbraucher:innen steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Die entsprechenden Informationen und die Widerrufsbelehrung werden Verbraucher:innen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

Wünscht ein Verbraucher den Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist, ist hierfür eine ausdrückliche Zustimmung erforderlich.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

Gegenüber Unternehmer:innen gilt der Sitz der Auftragnehmerin als Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.